ÄNDERUNG GLEICHSTELLUNGSGESETZ PER 1. JULI: WAS BEDEUTET DIES FÜR DIE UNTERNEHMEN?

Um die Lohngleichheit besser durchsetzen zu können, wurde das Gleichstellungsgesetz schweizweit revidiert. Die Änderung trat per 1. Juli 2020 in Kraft. Ab sofort ist es Pflicht für Unternehmen, bis Ende Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse zu erstellen. Ziel ist, für gleich Arbeit gleichen Lohn sicherzustellen.

Alle privaten und staatlichen Betriebe mit 100 oder mehr angestellten müssen die erste Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. Nachher erfolgt die Durchführung der Analyse alle vier Jahre, es sei denn, dass die Lohngleichheitsanalyse aufzeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist. In diesem Fall entfällt die gesetzliche Pflicht zur erneuten Durchführung der Analyse. Freiwillig kann diese jedoch dennoch alle vier Jahre durchgeführt werden. Arbeitgebende können die Analyse mit dem Standard-Analyse-Tool Login des Bundes vornehmen. Es ist kostenlos, anonym und sicher. Zudem ist das Excel-basierte Programm einfach anzuwenden.

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