Frauen sollen in Zukunft 30 Prozent des Verwaltungsrats stellen

Der Bundesrat plant, im neuen Aktienrecht einen Frauen-Richtwert für die oberste Leitung börsenkotierter Firmen zu verankern.

In der Vernehmlassung waren viele Elemente der Revision auf Kritik gestossen, besonders jedoch die geplante Frauenquote. Der Bundesrat hielt trotzdem daran fest, beschloss indes Änderungen. Die Eckwerte gab er vor rund einem Jahr bekannt. Bei diesen ist er geblieben.

Im Verwaltungsrat grösserer börsenkotierter Gesellschaften sollen mindestens 30 Prozent Frauen vertreten sein, in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent.

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Quell: 23.11.2016 – Der Bund