BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSURTEIL AUS DEUTSCHLAND: GESCHIEDENE FRAUEN SOLLEN MEHR GELD ERHALTEN

Neues aus unserem Nachbarsland Deutschland: Die finanziellen Nachteile bei einer Scheidung werden bisher noch nicht immer fair ausgeglichen. Die traditionelle Rollenverteilung – der Mann verdient das Geld, die Frau kümmert sich um die Kinder – macht sich auch in der Rente bemerkbar.

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Familiengerichte, bei der Aufteilung der Ansprüche im Scheidungsverfahren in Zukunft die Benachteiligungen auszugleichen. Dies soll den Frauen helfen, deren Ex-Männern eine Betriebsrente zusteht. Bisher mussten sie sich zum Teil wegen der Berechnung mit Verlusten von bis zu mehreren hundert Euro im Monat abfinden. Diese Ungerechtigkeit wird normalerweise mit einem sogenannten Versorgungsausgleich beseitigt. Dabei werden die Rentenansprüche miteinander verrechnet, wenn ein Paar die Scheidung einreicht. Denn meistens bekäme der Mann als Hauptverdiener viel mehr Rente als die Frau, die sich zu Hause jahrelang um die Kinder kümmerte. Dieser Ausgleich passiert so jedoch nicht im Falle der Betriebsrenten.

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